Wie geht es weiter mit der EUDR? EU-Parlament stimmt für Änderung der Verordnung
Am 14.November 2024 hat das EU-Parlament über die Verschiebung der Einführung der EUDR um ein Jahr abgestimmt. Im Rahmen dieser Abstimmung wurden vorab einige inhaltliche Änderungsanträge Seitens der EVP eingebracht.
Die zuständige Abgeordnete der EVP-Fraktion, Christine Singer, hatte im Vorfeld intensiven Kontakt zum Waldbesitz. Gemeinsam mit dem bayerischen Abgeordneten Stefan Köhler hat die EVP einen Vorschlag, der federführend vom Österreichischen Waldverband erarbeitet und eng mit den Verbänden abgestimmt wurde, aufgenommen. In diesem geht es um die Einführung einer vierten Kategorie „kein Risiko“ für Länder, in denen nachweislich seit 1990 keine Entwaldung stattgefunden hat. Mit dieser neuen Kategorie werden die Dokumentationspflichten für Waldbesitzer in den entsprechenden Regionen (bspw. Deutschland) spürbar verringert.
In den letzten Tagen haben sich im Rahmen eines Verbändebriefes und mehrerer direkter Gespräche der Bayer. Waldbesitzerverband, der BBV und die Familienbetriebe Land und Forst Bayern sowie die BaySF an die bayerischen Europaparlamentarier zur Unterstützung des Antrages gewandt. Auf Bundesebene hat die AGDW für die Änderungsanträge geworben.
Das Parlament hat nicht nur der Verschiebung der Einführung um ein Jahr zugestimmt, sondern die folgenden Änderungsanträge der EVP angenommen:
- Einführung einer neuen zusätzlichen 4. No-Risk-Kategorie mit ausschließlichen Dokumentationspflichten,
- Reduktion auf 0,1% Kontrollquote, gegenüber von KOM vorgesehenen 1% und
- zusätzliche Frist für den Fall, dass das Informationssystem und das Benchmarking 6 Monate vor Beginn der Anwendung noch nicht fertig sind.
zur�ck nach oben | als Startseite festlegen drucken |