Finger weg vom Bundeswaldgesetz
12.11.2024
die politischen Entwicklungen in Berlin haben auch Auswirkungen auf die Novelle des BWaldG. Anfang November wurde ein weder im Bundeskabinett verabschiedeter noch zwischen den Ressorts abgestimmter Gesetzentwurf dazu in die Verbände- und Länderanhörung gegeben. Gestern nun informierte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass mit einer Novelle des Bundeswaldgesetzes in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen sei. Damit ist dieses Gesetzgebungsverfahren gescheitert und beendet.
Gelingen konnte dies u.a. aufgrund des massiven Widerstandes der Verbände und der Waldbesitzer selbst. Deshalb möchten wir uns an dieser Stelle für Ihre Unterstützung sehr herzlich bedanken.
Es bleibt abzuwarten, wie die Thematik „Bundeswaldgesetz“ nach der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am 18.12.2024 und der Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 in einer dann zu bildenden neuen Bundesregierung behandelt werden wird.
Die forstwirtschaftliche Vereinigung und der Bayerische Waldbesitzerverband werden jedenfalls die Interessen der bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer um das Waldeigentum für eine selbst bestimmte Waldbewirtschaftung immer stark vertreten.
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