Corona-Konjunkturprogramm für die Forstwirtschaft
Die Voraussetzungen hierfür sind:
Auszug aus der Richtline:
„ 4.1.3 Abgabe der Selbstverpflichtung, das in Nummer 4.1.2 bezeichnete Forstzertifikat für mindestens zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie zu halten, Nachweispflicht über den Fortbestand der Zertifizierung in diesem Zeitraum sowie Zustimmung zur Rückforderung und Rückzahlung der verzinsten Prämie im Fall der freiwilligen Aufgabe der Zertifizierung oder der vorzeitigen Aberkennung des Zertifikats.“
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier: www.bundeswaldpraemie.de . Im Antragsverfahren müssen Sie Angaben aus Ihrem Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernehmen und Angaben zur Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung machen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in der FBG Haßberge w.V. Bitte beachten Sie, dass die Angaben im SVLFG-Bescheid mit den Angaben in der Bescheinigung über die Mitgliedschaft im FZus und die damit verbundene Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung übereinstimmen. Dies gilt für Name und Anschrift des Waldbesitzers ebenso, wie für die Größe der Forstfläche.
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