Finger weg vom Bundeswaldgesetz
Wie bereits informiert, plant die Bundesregierung eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG).
Trotz zahlreicher Proteste soll an der Novellierung – als Vollnovelle oder im Rahmen eines Artikelgesetzes - festgehalten werden. Einen offiziellen Referentenentwurf im Rahmen einer Verbändeanhörung gibt es aktuell nicht. Aber sowohl der Gesetzesentwurf, der innerhalb der Regierung Ende des vergangenen Jahres abgestimmt wurde, als auch einzelne Inhalte, die immer wieder „durchsickern“, machen deutlich, dass ein neues BWaldG für den Waldbesitz, die Forstwirtschaft aber auch die Holzindustrie erhebliche Auswirkungen haben wird, die zu einer Abkehr eine nachhaltigen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung führen werden
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