Bundestagspetition 150229 bis 20.06.2023
Petition
150229„Keinen
Beschluss der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 04.05.2023“ Heizen mit Holz bald verboten?
Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Der Gesetzesentwurf käme einem faktischen Verbot der energetischen Holznutzung gleich. Ab dem 1. Januar 2024 sollen folgende Punkte gelten:
Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Der Gesetzesentwurf käme einem faktischen Verbot der energetischen Holznutzung gleich. Ab dem 1. Januar 2024 sollen folgende Punkte gelten:
- Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare
Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-,
Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
- Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke aus bis zu 16
Gebäuden/100 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein
Einzelgebäude betrachtet.
- Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung
bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für
Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine
solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude
meist sehr sinnvoll ist.
- Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue
Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage
oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem
Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
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