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Jahreshauptversammlung 26.April 2023
Wald und Holz Links

Corona-Konjunkturprogramm für die Forstwirtschaft

Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung  700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist und ein SVLFG-Bescheid vorliegt.
Als Waldbesitzer und Mitglied in einer FBG/WBV nehmen Sie an PEFC-Sammelzertifizierung teil oder sind selbst PEFC Zertifiziert und können somit von dieser Konjunkturbeihilfe profitieren. Wenn Ihr Waldbesitz größer als 1 ha ist, können Sie einen einmaligen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

1.Ihr Waldbesitz ist insgesamt größer als 1 ha; damit gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro
2.Sie können die Konjunkturbeihilfe im Rahmen Ihres De-minimis-Kontingentes erhalten; hierzu ist eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben,
3.Die nachhaltige Bewirtschaftung Ihres Waldes ist zertifiziert (z. B. PEFC) und
4. die Konjunkturbeihilfe wird fristgerecht über ein Online-Portal beantragt und die erforderlichen Nachweise werden vollständig eingereicht.
5.Die Richtlinien der Konjunkturbeihilfe sind zu beachten.

Auszug aus der Richtline:
„ 4.1.3 Abgabe der Selbstverpflichtung, das in Nummer 4.1.2 bezeichnete Forstzertifikat für mindestens zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie zu halten, Nachweispflicht über den Fortbestand der Zertifizierung in diesem Zeitraum sowie Zustimmung zur Rückforderung und Rückzahlung der verzinsten Prämie im Fall der freiwilligen Aufgabe der Zertifizierung oder der vorzeitigen Aberkennung des Zertifikats.“

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier: www.bundeswaldpraemie.de . Im Antragsverfahren müssen Sie Angaben aus Ihrem Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernehmen und Angaben zur Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung machen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in der FBG Haßberge w.V. Bitte beachten Sie, dass die Angaben im SVLFG-Bescheid mit den Angaben in der Bescheinigung über die Mitgliedschaft im FZus und die damit verbundene Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung übereinstimmen. Dies gilt für Name und Anschrift des Waldbesitzers ebenso, wie für die Größe der Forstfläche.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen FZus.
 
 

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