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Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen

   

 

Der Befall von Fichtenwäldern im Landkreis Ansbach durch den Fichtenborkenkäfer Buchdrucker hinterlässt nach der Aufarbeitung des Holzes teilweise großflächig unbestockte Kahlflächen ohne Baumbewuchs.

Würde die Wiederbewaldung dieser Kalamitätsflächen sich selbst überlassen und nicht aktiv wieder aufgeforstet, entstünden dem Wald im Landkreis Ansbach erhebliche Verluste an Qualität und Stabilität, was aus vielfältigen Gründen nicht erwünscht sein kann.

 

 

Die Wiederaufforstung von Waldflächen regelt maßgeblich das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG).

 

 

 

Der Artikel 1 aus dem Gesetz besagt, dass infolge Schadenseintritts unbestockte Waldflächen innerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten sind. Unvollständige Kulturen sind innerhalb von fünf Jahren zu ergänzen

 

 

Da der Wald eine besondere Bedeutung für den Schutz von Klima, Wasser, Luft, Boden und den gesamten Naturhaushalt besitzt, ist nach Artikel 1 des BayWaldG ein standortgemäßer und möglichst naturnaher Zustand des Waldes unter der Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“ zu bewahren oder herzustellen.

Aus diesem Grund ist anzustreben die durch die Borkenkäfer entstehenden Schadensflächen mit Baumarten, deren ökologische Ansprüche mit den im Rahmen der Standorterkundung erfassten Standorteigenschaften übereinstimmen, wieder aufzuforsten und in Bestockung zu bringen. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die neuen Wälder vital und bei angemessener Pflege auch ausreichend stabil werden.

 

 

Diesen Gesetzesauftrag des BayWaldG, standortgemäße Wälder herzustellen unterstützt auch das Jagdgesetz für Bayer (BayJG) nachhaltig mit seinem Artikel 1. Dieser fordert ein, dass die natürliche Verjüngung der standortsgemäßen Baumarten, und hierunter fällt auch die Wiederaufforstung nach Schadenseintritt, im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen wie Wildschutzzäune oder chemischen Verbissschutz, möglich sei muss.

 

 

 

 

Im Jahr 2005 fielen etwa 330.000 Festmeter Fichten in allen Waldbesitzarten dem Käfer zu Opfer.

Im laufenden Jahr 2006 sind bisher ca. 280.000 Festmeter Kalamitätsanfall bekannt. Bis zum Jahresende rechnet das ALF Ansbach mit ca. 450.000 Festmeter.

Dies entspricht ,zusammen mit dem Vorjahr, einem Verlust von etwa 2.500 Hektar Fichtenfläche

 

 

 

 

 


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