RICHTIGSTELLUNG AUS SICHT DER FORSTWIRTSCHAFTLICHEN VEREINIGUNG UNTERFRANKEN, DES BAYERISCHEN BAUERNVERBANDES, SOWIE DES BAYERISCHEN WALDBESITZERVERBANDES.
Am 18. Oktober 2016 lud die
Forstwirtschaftliche Vereinigung Unterfranken (FVU), der bayerische
Bauernverband und der bayerische Waldbesitzerverband zu einer Pressekonferenz
nach Hofheim ein. Grund der Einladung war es, Stellung zu den Presseberichten
des letzten halben Jahres zu nehmen, wo aufgrund mangelnder Informationen falsche
Aussagen zustande kamen. Die Beschlusslage von 2004 war es, die jetzt zu
Unsicherheiten und Angst führt. „Die Hoheitsverwaltung soll sich aus der
Beförsterung zurückziehen“ heißt es in dem Waldpakt. Per Landtagsbeschluss 2011
wurde die Umsetzung beschlossen. Anfang August 2016 gab es eine Informationsveranstaltung,
auf welcher Staatsminister Brunner über die weitere Vorgehensweise
informiert. 1. Vorsitzender der FVU Herr Borst machte deutlich, dass der
Personalabbau in Verbindung mit der Umsetzung des Kommunalwaldpakts keine
Hauruck-Aktion werden wird, sondern äußerst sozial gestaltet und für alle
Beteiligten verträglich umgesetzt wird. Bis 2019 sind 5 Stellen betroffen. Auch
die Waldbewirtschaftung in Unterfranken sei hierdurch nicht gefährdet. Keiner
steht im Wald alleine, wie es in einem kürzlich geschriebenen Pressebericht
heißt. Die Qualität der nachhaltigen Bewirtschaftung wird die Gleiche sein. Die
Förster der Forstlichen Zusammenschlüsse stehen der Ausbildung zu den staatlichen
Förstern in keinster Weise nach. Diese haben zum größten Teil die gleiche
Ausbildung, dementsprechend wird hier kein Nachteil für den Waldbesitz entstehen.
Herr Weiler vom bayerischen Bauernverband betonte ebenfalls, dass der Wald gut
betreut und nachhaltig bewirtschaftet bleit, da die Forstbetriebsgemeinschaften
(FBG´en) die Aufgaben übernehmen können. Die FBG´en erbringen bereits sehr gut Leistungen
auf der Fläche, wie zum Beispiel im Bereich Waldumbau sagt Herr Weiler. Es
können Waldpflegeverträge in Anspruch genommen werden, eigentlich kann man
sagen, ein FBG kann ein „Rundum-Sorglos-Paket“ anbieten. Die gesetzlichen
Vorschriften können wir nicht ändern, laut Herr Weiler, wir sollten uns um
genügend qualifiziertes Personal kümmern, um den Bedürfnissen einer
ordentlichen Waldbewirtschaftung gerecht zu werden. Josef Mendt, Bezirksvorsitzender
des bayerischen Gemeindetages und Vertreter vom bayerischen Waldbesitzerverband,
erklärte aus seiner Sicht, dass die entstandene Situation sehr ärgerlich sei,
ein Keil wurde zwischen die beiden Parteien „Kommunen und FBG´en“ getrieben. Der
Landtagsbeschluss habe solange kein Antrag auf Änderung gestellt, wird Bestand
und muss durchgeführt werden. Er sagte ganz deutlich, dass die
Waldbewirtschaftung durch eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) eine gute
Alternative sei. Mittlerweile sind hier mehr Förster beschäftigt, als vor dem
Beschluß in 2004. Gotthard Schlereth, Bürgermeister von Oberthulba zeigte an
seiner FBG ganz klar auf, dass es sehr gut funktionieren kann. 6.666 ha Kommunalwald
werden von der FBG Rhön-Saale zur Zufriedenheit der Kommunen bewirtschaftet.
Ganz klar waren sich auch alle drei Redner einig: Rückrad einer FBG sind die
Kommunen, was existenziell auch für die Betreuung des Privatwaldes,
Kleinprivatwaldes wichtig ist. Hierfür ist die Zusammenarbeit sehr wichtig und diese
muss auf Augenhöhe stattfinden.
Zusammenfassend wird nochmal deutlich, dass die Unsicherheit und Angst unbegründet ist. Eine schnelle Planungssicherheit wäre für alle wichtig. Dies setzt ein Konzept voraus, das nicht von der FVU und den Verbänden geliefert werden kann. Die Forstverwaltung muss hier das Vorgehen klar definieren.
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